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Gebührenordnung

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Gebührenordnung regelt auf Grundlage der Benutzungsordnung der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier vom 1. Februar 2017 die mit der Inanspruchnahme der Bibliothek verbundenen Gebühren.

§ 2 Bibliotheksnutzung

Die Nutzung der Bibliotheksbestände, des Lesesaals und der Internetzugänge sowie der vorgehaltenen technischen Hilfsmittel ist kostenfrei.

§ 3 Benutzerausweis

Erstausweis kostenlos, Ersatzausweis 10,- € (Ausnahme: Diebstahl)

§ 4 Garderobenschränke

Nutzung kostenfrei, Ersatzschlüssel 150,- €

§ 5 Säumnisgebühren

Bei Überschreitung der in § 15 der Benutzungsordnung genannten Leihfrist wird eine Säumnisgebühr nach folgendem Mahnschlüssel erhoben. Diese wird bis zur Begleichung in das Benutzerkonto des Benutzers / der Benutzerin eingetragen.

Überschreitung der Leihfrist um bis zu:

einer Woche 1. Mahnung pro Medium 1,- €
zwei Wochen 2. Mahnung pro Medium 2,- €
drei Wochen 3. Mahnung pro Medium 4,- €
vier Wochen 4. Mahnung pro Medium 8,- €
fünf Wochen 5. Mahnung pro Medium 16,- €

Neben dem Verzugsgeld bei Überschreitung der Leihfrist hat der Benutzer / die Benutzerin für die postalische Zustellung – unbeschadet etwaiger sonstiger der Bibliothek entstandener Kosten – die Portokosten zu bezahlen. Nach erfolgloser fünfter Mahnung wird dem Benutzer / der Benutzerin – unabhängig von einer späteren Rückgabe – der Wiederbeschaffungswert der überfälligen Medien in Rechnung gestellt und er/sie von der Benutzung bis auf Widerruf durch die Bibliotheksleitung ausgeschlossen (vgl. § 22 der Benutzungsordnung).

§ 6 Kopien, Ausdrucke, Scans, Fotografien und Digitalisate

Kopie (S/W)

Selbstanfertigung Din A4 pro Kopie 0,05€
Din A3 pro Kopie 0,10€
Auftragsanfertigung Din A4 pro Kopie 0,15€
Din A3 pro Kopie 0,20€

Kopie (Farbig)

Selbstanfertigung Din A4 pro Kopie 0,50€
Din A3 pro Kopie 1,00€
Auftragsanfertigung Din A4 pro Kopie 0,65€
Din A3 pro Kopie 1,10€

Scans

Selbstanfertigung                               Kostenlos
Auftragsanfertigung
Normaler Aufwand pro Scan 1,00€
Höherer Aufwand* pro Scan 1,50€
Bearbeitungsgebühr pro Auftrag 5,00€
Brennen auf CD/DVD 2,00€
Digitalisate Preis der Erstbearbeitung

* Ein höherer Aufwand ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Objekte besonders wertvoll, beschädigt oder in ihrem Erhaltungszustand gefährdet sind und eine besonders vorsichtige Handhabung erfordern. Das gilt in jedem Fall für alle Handschriften und alten Drucke mit Erscheinungsjahr vor 1800 sowie für Karten und Medien mit Übergröße.

Bei Reproduktionsanfragen von außerhalb wird zusätzlich zum Entgelt für die Reproduktionen eine Bearbeitungspauschale von 5,- € pro Auftrag erhoben. Eine Bearbeitung erfolgt erst dann, wenn der Besteller / die Bestellerin über die Gesamtkosten informiert wurde und deren Übernahme schriftlich zugestimmt hat.

§ 7 Leihverkehr (Fernleihe)

Lokaler Leihverkehr

(aus UB Trier) Kostenlos
Deutscher Leihverkehr pro Bestellung* 1,50€
Zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek
Internationaler Leihverkehr pro Bestellung* 3,00€
Zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek min 4,00€
Lit-Exrpess (nur Vermittlung) pro geliefertem Medium 2,50€

* Die Fernleihgebühr ist eine Bearbeitungspauschale, die auch bei erfolgloser Bestellung zu entrichten ist.

§ 8 Wiederbeschaffung von Medien

Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums muss der Benutzer / die Benutzerin die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € bezahlen.

Die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur des Mediums erfolgt grundsätzlich durch die Bibliothek und wird dem Verursacher / der Verursacherin in Rechnung gestellt.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

Trier, den 31. Januar 2017

gez. Dr. Hans-Joachim Cristea

Direktor der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier



Die Benutzungsordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Die Gebührenordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

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