Diese Gebührenordnung regelt auf Grundlage der Benutzungsordnung der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier vom 1. Februar 2017 die mit der Inanspruchnahme der Bibliothek verbundenen Gebühren.
Die Nutzung der Bibliotheksbestände, des Lesesaals und der Internetzugänge sowie der vorgehaltenen technischen Hilfsmittel ist kostenfrei.
Erstausweis kostenlos, Ersatzausweis 10,- € (Ausnahme: Diebstahl)
Nutzung kostenfrei, Ersatzschlüssel 150,- €
Bei Überschreitung der in § 15 der Benutzungsordnung genannten Leihfrist wird eine Säumnisgebühr nach folgendem Mahnschlüssel erhoben. Diese wird bis zur Begleichung in das Benutzerkonto des Benutzers / der Benutzerin eingetragen.
Überschreitung der Leihfrist um bis zu:
einer Woche | 1. Mahnung | pro Medium | 1,- € |
zwei Wochen | 2. Mahnung | pro Medium | 2,- € |
drei Wochen | 3. Mahnung | pro Medium | 4,- € |
vier Wochen | 4. Mahnung | pro Medium | 8,- € |
fünf Wochen | 5. Mahnung | pro Medium | 16,- € |
Neben dem Verzugsgeld bei Überschreitung der Leihfrist hat der Benutzer / die Benutzerin für die postalische Zustellung – unbeschadet etwaiger sonstiger der Bibliothek entstandener Kosten – die Portokosten zu bezahlen. Nach erfolgloser fünfter Mahnung wird dem Benutzer / der Benutzerin – unabhängig von einer späteren Rückgabe – der Wiederbeschaffungswert der überfälligen Medien in Rechnung gestellt und er/sie von der Benutzung bis auf Widerruf durch die Bibliotheksleitung ausgeschlossen (vgl. § 22 der Benutzungsordnung).
Selbstanfertigung | Din A4 | pro Kopie | 0,05€ |
Din A3 | pro Kopie | 0,10€ | |
Auftragsanfertigung | Din A4 | pro Kopie | 0,15€ |
Din A3 | pro Kopie | 0,20€ |
Selbstanfertigung | Din A4 | pro Kopie | 0,50€ |
Din A3 | pro Kopie | 1,00€ | |
Auftragsanfertigung | Din A4 | pro Kopie | 0,65€ |
Din A3 | pro Kopie | 1,10€ |
Selbstanfertigung | Kostenlos | ||
Auftragsanfertigung | |||
Normaler Aufwand | pro Scan | 1,00€ | |
Höherer Aufwand* | pro Scan | 1,50€ | |
Bearbeitungsgebühr | pro Auftrag | 5,00€ | |
Brennen auf CD/DVD | 2,00€ | ||
Digitalisate | Preis der Erstbearbeitung |
* Ein höherer Aufwand ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Objekte besonders wertvoll, beschädigt oder in ihrem Erhaltungszustand gefährdet sind und eine besonders vorsichtige Handhabung erfordern. Das gilt in jedem Fall für alle Handschriften und alten Drucke mit Erscheinungsjahr vor 1800 sowie für Karten und Medien mit Übergröße.
Bei Reproduktionsanfragen von außerhalb wird zusätzlich zum Entgelt für die Reproduktionen eine Bearbeitungspauschale von 5,- € pro Auftrag erhoben. Eine Bearbeitung erfolgt erst dann, wenn der Besteller / die Bestellerin über die Gesamtkosten informiert wurde und deren Übernahme schriftlich zugestimmt hat.
(aus UB Trier) | Kostenlos | ||
Deutscher Leihverkehr | pro Bestellung* | 1,50€ | |
Zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek | |||
Internationaler Leihverkehr | pro Bestellung* | 3,00€ | |
Zzgl. ggf. Kosten der gebenden Bibliothek min | 4,00€ | ||
Lit-Exrpess (nur Vermittlung) | pro geliefertem Medium | 2,50€ |
* Die Fernleihgebühr ist eine Bearbeitungspauschale, die auch bei erfolgloser Bestellung zu entrichten ist.
Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums muss der Benutzer / die Benutzerin die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. die Reparaturkosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,- € bezahlen.
Die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur des Mediums erfolgt grundsätzlich durch die Bibliothek und wird dem Verursacher / der Verursacherin in Rechnung gestellt.
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Trier, den 31. Januar 2017
gez. Dr. Hans-Joachim Cristea
Direktor der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Trier
Die Benutzungsordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Die Gebührenordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
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