Das Trierer Priesterseminar wurde 1773 vom Erzbischof und Kurfürsten Clemens Wenzeslaus gegründet. Die Bibliothek des Seminars wurde 1805 neu eingerichtet und nach und nach zu einer der großen wissenschaftlich-theologischen Bibliotheken in Trägerschaft der katholischen Kirche ausgebaut. Sie dient der „Theologischen Fakultät Trier“ als Hochschulbibliothek. Daneben hat sie als Diözesanbibliothek die Aufgabe, Literatur und Informationen über das Bistum Trier in Geschichte und Gegenwart zu sammeln und bereitzustellen.
Zur kostenlosen Ausleihe und Nutzung zugelassen sind neben den Angehörigen des Priesterseminars und der Theologischen Fakultät die Lehrenden und Studierenden der anderen Trierer Hochschulen sowie alle Interessierten, die einen Wohnsitz im Bistum Trier oder im Erzbistum Luxemburg nachweisen können. Die Nutzung von Sonderbeständen (Handschriften, Frühdrucke u. a.) in der Bibliothek ist – nach rechtzeitiger Anmeldung – auch für auswärtige Besucher möglich.
Hinweis: Die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars hat zum 01.10.2023 ihre Gebührenordnung überarbeitet.
Diese finden sie hier oder als PDF zum Herunterladen.
Heute geöffnet.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Kontakt
Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars
Jesuitenstraße 13
D-54290 Trier
Ausleihe: 0651 / 9484 - 143 | E-Mail
Information: 0651 / 9484 - 147 oder - 143 | E-Mail
Bereitstellungszeiten
für aus dem Magazin bestellte Medien
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8.00 Uhr | 8.30 Uhr |
9.30 Uhr | 10.00 Uhr |
11.30 Uhr | 12.00 Uhr |
13.30 Uhr | 14.00 Uhr |
15.30 Uhr | 16.00 Uhr |
Freitag
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8.00 Uhr | 8.30 Uhr |
9.30 Uhr | 10.00 Uhr |
11.30 Uhr | 12.00 Uhr |
12.30 Uhr | 12.45 Uhr |
Hinweis: Die Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars hat zum 01.10.2023 ihre Gebührenordnung überarbeitet.
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Das Bischöfliche Priesterseminar Trier ist eine kirchliche Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Daher gilt im Verantwortungsbereich des Priesterseminars einschließlich seiner Bibliothek das „Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz“ (KDG) vom 20. März 2018, veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Trier vom 1. April 2018 (Nr. 65, Seite 118–146). Das Gesetz ist am 24. Mai 2018 in Kraft getreten und regelt im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Darüber hinaus beschränken wir die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten auf das unbedingt Notwendige. Dies bedeutet im einzelnen: